Mehr als 100.000 chemische Substanzen werden derzeit auf dem Markt angeboten. 99 % von ihnen, besonders die Substanzen, die vor 1981 geschaffen wurden, benötigten bisher weder ein Zertifikat, noch nachweisliche Kontrollen. Heutzutage schreibt die öffentliche Hand dem Vorhandensein dieser Substanzen im Alltag aber zahlreiche Krebserkrankungsarten, Missbildungen und Formen der Leukämie zu.

Das Ziel der Verordnung ist hoch gesteckt: Neue Produkte sollen kontrolliert und alte Produkte überprüft werden. Die erste der großen, in die REACH-Verordnung aufgenommenen Neuerungen betrifft das Vermarktungsverfahren chemischer Produkte und die Stoffsicherheitsbeurteilung. Während es vorher den Gesundheitsbehörden oblag, die Schädlichkeit eines Produktes nachzuweisen, um es daraufhin für den Markt zu sperren, ist es jetzt genau umgekehrt: REACH schreibt der Industrie die Nachweiserbringung der « Unschädlichkeit « ihrer Waren vor.

| Vergiftungsfall in Spanien

Kompletter Check-up

REACH sieht auch die ständige Überprüfung der aktuell verfügbaren Substanzen zur Identifizierung ihrer potenziellen Risiken vor. Wohlweißlich, dass eine solche Arbeit nur innerhalb einiger Monate vonstatten gehen kann, wird etappenweise nach den produzierten oder jährlich eingeführten Mengen kontrolliert. Die Priorität liegt natürlich auf der Ermittlung schädlicher Nebenwirkungen durch CMR bzw. auch KMR (kanzerogen, mutagen, reproduktionstoxisch), PBT (persistent, bioakkumulierend, toxisch) und VPVB (sehr persistent, sehr bioakkumulierend).

Genehmigung

Neue Produkte müssen bei der zu Registrierungszwecken neu geschaffenen Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) erfasst werden, die sich in Helsinki befindet. Allerdings sind für Importe oder für Produktionen von 1 bis 100 Tonnen pro Jahr Ausnahmen möglich, um die Chemische Industrie Europas nicht zu sehr zu schädigen. Letztere stellt immerhin 31 % der weltweit produzierten chemischen Substanzen her und sichert 1,7 Millionen Arbeitsplätze.

Substitution

Die REACH-Verordnung sieht die Substitution von chemischen Produkten vor, die durch die Tests fallen. Die PBT und die VPVB müssen ersetzt werden, wenn es sicherere Lösungen hinsichtlich eines akzeptablen sozio-ökonomischen Nutzens, d. h. bezüglich der Arbeitsplätze und der Produktionskosten, gibt. Die CMR-Substanzen können auch weiterhin vermarktet werden, wenn die Hersteller bzw. Importeure nachweisen können, dass die Gesundheitsrisiken unter « rechtswirksamer Kontrolle » stehen. Das bedeutet, dass die Wissenschaftler eine Schwelle festlegen müssen, unterhalb der das Produkt für den menschlichen Körper nicht schädlich ist. Diese CMR-Substanzen müssen allerdings ersetzt werden, sofern eine einfachere und schnellere Alternative existiert. Ist eine solche Alternative nur vage vorhanden, sind die Unternehmen dazu angehalten, Forschungs- und Entwicklungsprogramme zu starten, um das Produkt in Zukunft gegen ein anderes austauschen zu können. Der Kostenaufwand dieser Verordnung wird von der Europäischen Kommission auf 2,3 Milliarden Euros über 11 Jahre geschätzt, was lediglich 0,05 % des Jahresumsatzes in der Chemiebranche ausmacht.